Fragen und Antworten zum Thema “Energiepass”
Frage:
Was ist ein Energiepass für Gebäude? Antwort: Ein Energiepass für Gebäude ist ein Ausweis über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Mit Hilfe des Energiepasses können Gebäude energetisch
miteinander verglichen werden.
Der Energiepass wird nach derzeitigem Kenntnissstand (April 2006) im Januar 2007 eingeführt. |
Frage:
Energieagentur (Dena) als vorläufiger Energieausweis / Energiepass auch im nächsten Jahr gültig? Antwort:
Die 2004 als Feldversuch begonnen Ausstellung von Energiepässen mit insgesamt 9 Seiten ist gültig bis zur Inkrafttretung des jetzt gerade
besprochenen Energieausweises, der im Umfang deutlich reduziert sein wird, vermutlich nur noch 4 Seiten. Der Referentenentwurf liegt meines Wissens nach noch immer nicht vor.
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Frage:
Was steht im Energieausweis drin? Heißt es nun Energieausweis oder Energiepass? Antwort: Wir alle erwarten den Referentenentwurf ! Alle Infos über den Energiepass finden Sie hier:
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Frage: Was bringt der neue Energieausweis / Energiepass?
Antwort: Energiesparen ist wichtig, um die begrenzten Energievorräte nicht zu verschwenden und die Umwelt zu schützen. Deshalb hat die Europäische Union
(EU) 2003 eine Richtlinie zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden erlassen (Nr. 2002/91/EG), die von den EU-Mitgliedsstaaten
umzusetzen ist. Danach muss für alle beheizbaren Gebäude ein Ausweis erstellt werden, der Verbrauchern eine Beurteilung der Energieeffizienz und
einen Vergleich mit anderen Gebäuden ermöglicht. Außerdem hat der Ausweis Empfehlungen für eine kostengünstige Verbesserung der Energieeffizienz zu enthalten.
Ähnlich wie in anderen Bereichen, etwa bei Elektrogeräten, soll der Energieausweis den Käufern oder Mietern einer Immobilie erleichtern, neben
anderen Qualitätsmerkmalen des Objektes auch dessen Energieeffizienz zu bewerten. Gleichzeitig erhält der Eigentümer des Objektes erste Hinweise,
in welchem Umfang und mit welchen baulichen Maßnahmen er den Energieverbrauch des Gebäudes drosseln kann. Dadurch können die
Mietnebenkosten gesenkt, der Wohnkomfort verbessert und die Rendite vermieteter Objekte langfristig stabilisiert werden.
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Frage: Wieso gibt es einen vorläufigen Energieausweis / Energiepass?
Antwort: Der vorläufige Energieausweis („Energiepass“)
Die Bundesregierung will die Vorgaben der EU-Richtlinie mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) umsetzen. Die für Anfang 2006
angekündigte Verordnung lässt noch bis 2007 auf sich warten. Im Vorfeld hat die Deutsche Energieagentur (dena) einen Entwurf des
Energieausweises getestet, den „Energiepass“. Die nach den Vorgaben der dena ausgestellten Energiepässe sollen zukünftig als Energieausweise
anerkannt werden. Der Energieausweis wird jedoch erst mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung Pflicht und auch nur, wenn man eine Immobilie verkauft oder neu vermietet.
Wer aber heute schon den energetischen Zustand seines Gebäudes dokumentieren will, etwa weil ein Verkauf bevorsteht, kann auf den vorläufigen
Energieausweis der dena zurückgreifen. Das zehnseitige Dokument gibt es in einer ausführlichen und vereinfachten Variante. Tipp: Im Hinblick auf
spätere Modernisierungen ist der ausführliche Energiepass zu empfehlen, da er meist die zuverlässigeren Ergebnisse liefert und eine bessere Grundlage
für detaillierte Modernisierungsempfehlungen darstellt. Hier (gebaeudeenergiepass.de) finden Sie alle von der dena zugelassenen Aussteller und können
einen davon in der näheren Umgebung auswählen. Für Ein- und kleine Mehrfamilienhäuser liegen die Preise je nach Ausweisvariante etwa zwischen
100 und 400 Euro. Tipp: Vergleichen Sie mehrere Angebote miteinander.
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Frage:
Was ist für Mieter und Eigentümer beim Energiepass jetzt schon wichtig? Antwort: Worauf es für Mieter und Eigentümer jetzt schon ankommt:
Auch ohne Pass oder Ausweis können - und sollten - Verbraucher jetzt schon etwas für Umwelt und Geldbeutel tun:
• Als Kauf- oder Mietinteressent: Lassen Sie sich vor Abschluss eines Kaufvertrages oder Mietvertrages die bisherigen Nebenkostenabrechnungen
vorlegen und vergleichen Sie die Jahreskennwerte für Heizung und Warmwasser verschiedener Wohnungen bzw. Gebäude miteinander. Dazu dividiert
man den jährlichen Energieverbrauch (in kWh) durch die beheizte Fläche (= Wohnfläche abzüglich nicht beheizbarer Anteile wie z.B. Balkon). Fragen
Sie zudem die Vormieter bzw. Vorbesitzer nach dem bisherigen Energieverbrauch. Dieser hängt nicht zuletzt auch von unterschiedlichen
Lebensgewohnheiten beim Heizen oder Duschen sowie von der Dämmung der Außenwände ab.
Als Eigentümer ist Ihr Nutzungskonzept für die nächsten Jahre entscheidend, denn davon hängt eine Reihe von Entscheidungen ab.
• Solange Sie das Gebäude ausschließlich selbst nutzen, brauchen Sie überhaupt keinen Energieausweis. Viel wichtiger ist es für Sie, den steigenden
Energiepreisen gegenzusteuern und die richtigen Weichen für den Werterhalt Ihres Gebäudes zu stellen. Tipp: Nutzen Sie also die derzeit günstigen
Zinskonditionen und Kreditkonditionen und bringen Sie Ihr Objekt bezüglich Energieeffizienz und Wohnkomfort auf den neuesten Stand. Dann können
Sie einem später eventuell anstehenden Verkauf gelassen entgegen sehen. Für einen Energieausweis ist dann immer noch Zeit genug.
• Wenn sie Ihr Objekt ganz oder teilweise vermieten, sind Sie wahrscheinlich an einer hohen Rendite interessiert. Eine wesentliche Voraussetzung
dafür ist die langfristige Vermietbarkeit Ihrer Immobilie. Tipp: Bei steigenden Energiepreisen, Wohnungsüberhängen und zunehmenden Leerständen
sind Sie gut beraten, heute unter noch günstigen Zinskonditionen und Kreditkonditionen in eine bessere Energieeffizienz und höheren Wohnkomfort zu investieren.
• Wenn Sie vorhaben, Ihr Gebäude für die Zukunft zu modernisieren, dann packen Sie es richtig an. Vielleicht sind einzelne Bauteile besonders
sanierungsbedürftig sind. Entscheidend für ein optimales Ergebnis ist es aber, das Gebäude als Gesamtsystem anzusehen. Änderungen an einem Bauteil
wirken sich auf andere Teile aus. Am deutlichsten wird diese Wechselwirkung bei Wärmedämmung und Heizsystem: Wird der Heizkessel erst nach
der Verbesserung des Wärmeschutzes ausgetauscht, so kann er deutlich kleiner ausfallen.
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Frage:
Kann ich mir heute schon einen Energieausweis / Energiepass ausstellen lassen? Wie finde ich die Aussteller? Was kostet er? Antwort:
Die Bundesregierung will die Vorgaben der EU-Richtlinie mit der Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) umsetzen. Die für Anfang 2006
angekündigte Verordnung lässt noch bis 2007 auf sich warten. Im Vorfeld hat die Deutsche Energieagentur (dena) einen Entwurf des
Energieausweises getestet, den „Energiepass“. Die nach den Vorgaben der dena ausgestellten Energiepässe sollen zukünftig als Energieausweise
anerkannt werden. Der Energieausweis wird jedoch erst mit Inkrafttreten der Gesetzesänderung Pflicht und auch nur, wenn man eine Immobilie verkauft oder neu vermietet.
Wer aber heute schon den energetischen Zustand seines Gebäudes dokumentieren will, etwa weil ein Verkauf bevorsteht, kann auf den vorläufigen
Energieausweis der dena zurückgreifen. Das zehnseitige Dokument gibt es in einer ausführlichen und vereinfachten Variante. Tipp: Im Hinblick auf
spätere Modernisierungen ist der ausführliche Energiepass zu empfehlen, da er meist die zuverlässigeren Ergebnisse liefert und eine bessere Grundlage für detaillierte Modernisierungsempfehlungen darstellt.
Hier (www.gebaeudeenergiepass.de) finden Sie alle von der dena zugelassenen Aussteller und können einen davon in der näheren Umgebung
auswählen. Für Ein- und kleine Mehrfamilienhäuser liegen die Preise je nach Ausweisvariante etwa zwischen 100 und 400 Euro. Tipp: Vergleichen Sie mehrere Angebote miteinander.
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Frage:
Wie ist mit dem Energieausweis bzw. Energiepass umzgehen, wenn es sich bei den Eigentümern des Hauses um eine Eigentümergemeinschaft handelt? Antwort:
Zur häufiger auftauchenden Frage "Energieausweis in Eigentümergemeinschaften" gibt es folgende Begründung in der EnEV2006 (Referentenentwurf vom 16.11.2006):
zu §16, Abs.1, Satz 3
--------------------- Seite 39: Verantwortlich soll der Eigentümer sein, bei Wohnungseigentum und Teileigentum wegen des Gebäudebezugs des Ausweises die Eigentümergemeinschaft.
zu §16, Abs2, Satz 1
-------------------- Seite 40f: In Wohnungseigentumsfällen trifft die Pflicht der Zugänglichmachung den verkaufswilligen Wohnungseigentümer oder Teileigentümer.
Im Innenverhältnis hat dieser einen Anspruch gegen die Eigentümergemeinschaft auf rechtzeitige Bereitstellung eine Energieausweises.
Die Kosten des Energieausweises sind von der Eigentümergemeinschaft zu tragen.
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Frage:
Energiepass bei Eigentumswohnung! Kann ein Mieter den Pass von der Gemeinschaft verlangen? Antwort:
Die Eigentümer-Gemeinschaft muss jedem Eigentümer auf Verlangen Einsicht in den Energieausweis gewähren. Dieser Ausweis wird vorraussichtlich
2008 verbindlich. Ab dann gibt es vermutlich noch Übergangsregelungen, die aber noch nicht bekannt sind.
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Frage: Ab wann gibt es den Energiepass? Antwort:
Vorraussichtlich zu Beginn des Jahres 2008. Aber schon jetzt können Sie den Energieausweis erhalten. Bei der "dena" werden schon Aussteller
gelistet, die diesen Ausweis bereits in einer Vorläuferversion erstellen. Ab Ende Januar gibt es auch die neue Referentenversion. Auch diese Vorläuferausweise haben eine 10-jährige Gültigkeit.
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